REPARATUR VON GERÜSTBAUTEILEN

Bitte dringend lesen und vor Durchführung einer Reparaturmaßnahme unbedingt beachten !

 

Wenn Sie Original Layher Ersatzteile erworben haben, um Gerüstbauteile zu reparieren sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten:


1. Die in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen genannten Anforderungen an die Herstellung von Gerüstbauteilen sind zu beachten und einzuhalten.


2. Betriebe, die Reparaturarbeiten an Gerüstbauteilen durchführen, müssen über die erforderlichen Eignungen verfügen, dies gilt insbesondere in Bezug auf Erstprüfung und laufende Kontrolle, sowie die erforderlichen Qualifikationen zum Schweißen.


3. Reparaturarbeiten dürfen nur von hierfür qualifizierten Personen mit entsprechendem Werkzeug durchgeführt werden.


4. Beim Austausch von Belagplatten in Gerüstböden ist die Layher Reparaturanleitung zu beachten. Die Layher Reparaturanleitung finden Sie hier als PDF zum Download.

 

5. Nach jeder Reparaturmaßnahme müssen die Gerüstbauteile wieder dem Originalzustand entsprechen. Die Bestätigung der Übereinstimmung der reparierten Gerüstbauteile mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jeden Betrieb mit einer Übereinstimmungserklärung des Reparaturbetriebs auf der Grundlage einer Erstprüfung durch den Reparaturbetrieb und einer werkseigenen Produktionskontrolle erfolgen.

 

Werden eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht eingehalten, so führt dies zum Verlust der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem GS-Zeichen oder anderer Qualitäts-Zertifikate.

 

 

Haftung und Gewährleistung:

Für das von uns ausgelieferte Reparaturmaterial gilt die Gewährleistung gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie hier.


Für Reparaturarbeiten, welche nicht von uns durchgeführt werden, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden und Folgeschäden, welche hierauf zurückzuführen sind.

Reparaturarbeiten, die nicht in unserem Werk durchgeführt werden, führen darüber hinaus zum Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche für die betroffenen Gerüstbauteile.